ris ) Recht im System
     
   

Systemaufstellungen

 

Systemaufstellungen sind eine Methode innerhalb der systemischen Beratung. In kurzer Zeit lassen sich aufschlussreiche Erkenntnisse über rechtliche Anliegen, Geschehensabläufe oder Arbeitsbeziehungen gewinnen.

Aufstellen kann in jedem Stadium der Beratung

  • jeder der Beteiligten an einer Konfliktsituation
  • der Berater in Supervision, d.h. ohne Anwesenheit des Klienten
Ziele einer Systemaufstellung sind
  • Aufzeigen der Realität eines Klientensystems, d.h. das Geflecht seiner Beziehungen, Ordnungen und Abhängigkeiten
  • Entwickeln von Lösungswegen
Anwendungsfelder für Systemaufstellungen
  • Arbeitsrecht
  • Erbrecht
  • Familienrecht
  • Gesellschaftsrecht
  • Nachfolge in Familienunternehmen
  • öffentliches Recht

Zum Ablauf einer Systemaufstellung siehe NJW 2003, 3181 oder hier unter Publikationen

Seminare

 
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