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Systemaufstellungen sind eine Methode innerhalb der systemischen
Beratung. In kurzer Zeit lassen sich aufschlussreiche Erkenntnisse über
rechtliche Anliegen, Geschehensabläufe oder Arbeitsbeziehungen
gewinnen.
Aufstellen kann in jedem Stadium der Beratung
- jeder der Beteiligten an einer Konfliktsituation
- der Berater in Supervision,
d.h. ohne Anwesenheit des Klienten
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Ziele einer Systemaufstellung sind
- Aufzeigen der Realität eines Klientensystems, d.h. das Geflecht
seiner Beziehungen, Ordnungen und Abhängigkeiten
- Entwickeln von Lösungswegen
Anwendungsfelder für Systemaufstellungen
- Arbeitsrecht
- Erbrecht
- Familienrecht
- Gesellschaftsrecht
- Nachfolge in Familienunternehmen
- öffentliches Recht
Zum Ablauf einer Systemaufstellung siehe NJW
2003, 3181 oder hier unter Publikationen
Seminare
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